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KI-Verordnung

Seit dem 2. August 2026 gilt der allgemeine Geltungsbeginn der KI-Verordnung. Damit sind die Transparenzpflichten anwendbar, die Aufsichtsstrukturen stehen, und Marktüberwachung ist möglich. Diese Seite ordnet ein, was das für einen Mittelständler heute bedeutet, was erst später greift und was davon überhaupt nichts mit Ihnen zu tun hat.

Der Stand heute

Was seit dem 2. August 2026 gilt

TransparenzArtikel 50 verteilt die Pflichten auf zwei Rollen. Den Betreiber treffen die Absätze 3 und 4: der Hinweis an Personen, die einer Emotionserkennung oder einer biometrischen Kategorisierung ausgesetzt sind, die Offenlegung von Deepfakes und die Kennzeichnung veröffentlichter KI-Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse. Den Anbieter treffen die Absätze 1 und 2: der Hinweis im Chatbot, dass hier eine Maschine antwortet, und die maschinenlesbare Kennzeichnung generierter Inhalte. Wer ein Standardwerkzeug einkauft, schuldet den Chatbot-Hinweis daher nicht selbst.
AufsichtDas KI-Marktüberwachungsgesetz macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde und zur Anlaufstelle. Sektorale Zuständigkeiten bestehen daneben fort, etwa die BaFin für regulierte Finanztätigkeit und die Produktbehörden von Bund und Ländern für KI in bereits regulierten Produkten. Ab hier ist Marktüberwachung nicht mehr theoretisch.
Bereits seit 02.02.2025Verbotene Praktiken nach Artikel 5 und die Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenz nach Artikel 4. Beides gilt unabhängig von jeder Risikoklasse.
Bereits seit 02.08.2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, dazu Governance-Struktur und Sanktionsrahmen.

Die Verordnung reguliert nicht die Technologie, sondern das Risiko der konkreten Anwendung. Deshalb lässt sich die Frage „betrifft uns das?” nur pro Anwendungsfall beantworten, nicht pauschal.

Die Fristen

Was wann greift

01.08.2024
InkrafttretenVerordnung (EU) 2024/1689, veröffentlicht am 12.07.2024
02.02.2025
Verbote und KI-KompetenzArtikel 5 und Artikel 4 anwendbar
02.08.2025
Modelle mit allgemeinem VerwendungszweckKapitel V, Governance-Struktur, Sanktionsregime
02.08.2026
Allgemeiner GeltungsbeginnTransparenzpflichten nach Artikel 50, Behördenvorschriften, Marktüberwachung
02.12.2026
Nachfrist und neue VerboteDie Nachfrist für Artikel 50 Absatz 2 läuft ab. Sie gilt nur für Anbieter generativer Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, und nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung. Dazu werden zusätzliche Verbotstatbestände anwendbar
02.12.2027
Hochrisiko, eigenständige SystemeAnhang III, unter anderem Personalauswahl und Kreditvergabe. Ursprünglich 02.08.2026, durch den Digital Omnibus on AI verschoben
02.08.2028
Hochrisiko, eingebettete SystemeAnhang I, KI in bereits regulierten Produkten. Ebenfalls verschoben

Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen beruht auf dem Digital Omnibus on AI, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026. Es handelt sich um feste Stichtage, nicht um eine Aussetzung.

Ihre Rolle

Sie sind fast sicher Betreiber, nicht Anbieter

Die Verordnung knüpft Pflichten an Rollen. Wer ein KI-System einkauft und einsetzt, ist Betreiber und trägt einen überschaubaren Pflichtenkreis. Wer es entwickelt, unter eigener Marke weitergibt oder wesentlich verändert, wird Anbieter — mit deutlich mehr Aufwand.

Als Betreiber

Gesetzlich schulden Sie: verbotene Praktiken unterlassen, Deepfakes und bestimmte veröffentlichte KI-Texte offenlegen, bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung die betroffenen Personen informieren, KI-Kompetenz fördern. Ein zugekauftes Werkzeug müssen Sie nicht selbst technisch kennzeichnen. Ein Inventar und eine geordnete Nachweisführung schreibt die Verordnung Ihnen nicht vor. Belegen lässt sich ohne beides allerdings keine dieser Pflichten, deshalb empfehlen wir sie.

Die Rollenwechsel-Falle

Anbieter ist nach Artikel 3 Nummer 3, wer ein System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Artikel 25 nennt weitere Wechseltatbestände wie Namensanbringung, wesentliche Veränderung und Zweckänderung; sie gelten dort für Hochrisiko-Systeme. Außerhalb dieses Bereichs trägt eine wesentliche Veränderung den Rollenwechsel allein nicht, maßgeblich bleibt Artikel 3. Unbemerkt passiert er trotzdem, und er ist teuer.

Die Agenturfrage

Wer einer Agentur vorgibt oder kontrolliert, ob und wie sie KI einsetzt, bleibt Betreiber. Wer die Produktion vollständig aus der Hand gibt, ist es nicht. Beides ist vertretbar, es sollte nur entschieden und dokumentiert sein.

Wo Hochrisiko sitzt

Für viele klassische Mittelständler liegt der naheliegendste Bereich in der Personalabteilung: Recruiting, Beförderung, Kündigung. Je nach Branche kommen weitere Kategorien aus Anhang III in Betracht, etwa bei kritischer Infrastruktur oder Bonitätsprüfung.

Was jetzt zu tun ist

Fünf Schritte, die sich auch ohne Verordnung rechnen

1

InventarAlle KI-Systeme erfassen, auch die versteckten in Standardsoftware

2

Verbots-CheckHR-, Überwachungs- und Bewertungswerkzeuge gegen Artikel 5 prüfen

3

Rollen klärenJe System: Betreiber oder ungewollt Anbieter?

4

TransparenzMarketingbestand sichten, Agenturverträge klären, Offenlegung regeln

5

KompetenzRollenprofile, Schulungsplan, Nachweisführung statt Einmal-Schulung

Diese Reihenfolge steht so in keinem Gesetz. Sie ist unsere Empfehlung, und sie ist fast deckungsgleich mit dem, was ein Haus ohnehin braucht, um KI produktiv zu steuern. Wer sie geht, erledigt die Pflicht nebenbei. Der ausführliche Weg steht auf Unser Vorgehen.

Bußgelder

Was ein Verstoß kostet

35 Mio. €
oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken
15 Mio. €
oder 3 % bei den meisten übrigen Pflichten, einschließlich der Transparenzpflichten
7,5 Mio. €
oder 1,5 % bei falschen oder irreführenden Auskünften an Behörden

Artikel 99. Maßgeblich ist jeweils der höhere der beiden Werte. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt umgekehrt der niedrigere Wert als Obergrenze.

Ob und wo Sie betroffen sind, klärt eine Stunde Arbeit am Inventar

Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage ein und sagen offen, ob Handlungsbedarf besteht. In vielen Häusern ist die Antwort: weniger, als befürchtet — aber an einer Stelle mehr.

30-Minuten-Erstgespräch vereinbaren

Rechtsstand: 13. August 2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung des Digital Omnibus on AI, Verordnung (EU) 2026/1744. Für die Rollenverteilung in Artikel 50 maßgeblich sind die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026.

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