Seit dem 2. August 2026 gilt der allgemeine Geltungsbeginn der KI-Verordnung. Damit sind die Transparenzpflichten anwendbar, die Aufsichtsstrukturen stehen, und Marktüberwachung ist möglich. Diese Seite ordnet ein, was das für einen Mittelständler heute bedeutet, was erst später greift und was davon überhaupt nichts mit Ihnen zu tun hat.
Was seit dem 2. August 2026 gilt
Die Verordnung reguliert nicht die Technologie, sondern das Risiko der konkreten Anwendung. Deshalb lässt sich die Frage „betrifft uns das?” nur pro Anwendungsfall beantworten, nicht pauschal.
Was wann greift
Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen beruht auf dem Digital Omnibus on AI, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026. Es handelt sich um feste Stichtage, nicht um eine Aussetzung.
Sie sind fast sicher Betreiber, nicht Anbieter
Die Verordnung knüpft Pflichten an Rollen. Wer ein KI-System einkauft und einsetzt, ist Betreiber und trägt einen überschaubaren Pflichtenkreis. Wer es entwickelt, unter eigener Marke weitergibt oder wesentlich verändert, wird Anbieter — mit deutlich mehr Aufwand.
Als Betreiber
Gesetzlich schulden Sie: verbotene Praktiken unterlassen, Deepfakes und bestimmte veröffentlichte KI-Texte offenlegen, bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung die betroffenen Personen informieren, KI-Kompetenz fördern. Ein zugekauftes Werkzeug müssen Sie nicht selbst technisch kennzeichnen. Ein Inventar und eine geordnete Nachweisführung schreibt die Verordnung Ihnen nicht vor. Belegen lässt sich ohne beides allerdings keine dieser Pflichten, deshalb empfehlen wir sie.
Die Rollenwechsel-Falle
Anbieter ist nach Artikel 3 Nummer 3, wer ein System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Artikel 25 nennt weitere Wechseltatbestände wie Namensanbringung, wesentliche Veränderung und Zweckänderung; sie gelten dort für Hochrisiko-Systeme. Außerhalb dieses Bereichs trägt eine wesentliche Veränderung den Rollenwechsel allein nicht, maßgeblich bleibt Artikel 3. Unbemerkt passiert er trotzdem, und er ist teuer.
Die Agenturfrage
Wer einer Agentur vorgibt oder kontrolliert, ob und wie sie KI einsetzt, bleibt Betreiber. Wer die Produktion vollständig aus der Hand gibt, ist es nicht. Beides ist vertretbar, es sollte nur entschieden und dokumentiert sein.
Wo Hochrisiko sitzt
Für viele klassische Mittelständler liegt der naheliegendste Bereich in der Personalabteilung: Recruiting, Beförderung, Kündigung. Je nach Branche kommen weitere Kategorien aus Anhang III in Betracht, etwa bei kritischer Infrastruktur oder Bonitätsprüfung.
Fünf Schritte, die sich auch ohne Verordnung rechnen
InventarAlle KI-Systeme erfassen, auch die versteckten in Standardsoftware
Verbots-CheckHR-, Überwachungs- und Bewertungswerkzeuge gegen Artikel 5 prüfen
Rollen klärenJe System: Betreiber oder ungewollt Anbieter?
TransparenzMarketingbestand sichten, Agenturverträge klären, Offenlegung regeln
KompetenzRollenprofile, Schulungsplan, Nachweisführung statt Einmal-Schulung
Diese Reihenfolge steht so in keinem Gesetz. Sie ist unsere Empfehlung, und sie ist fast deckungsgleich mit dem, was ein Haus ohnehin braucht, um KI produktiv zu steuern. Wer sie geht, erledigt die Pflicht nebenbei. Der ausführliche Weg steht auf Unser Vorgehen.
Was ein Verstoß kostet
Artikel 99. Maßgeblich ist jeweils der höhere der beiden Werte. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt umgekehrt der niedrigere Wert als Obergrenze.
Einzelfragen im Detail
Ob und wo Sie betroffen sind, klärt eine Stunde Arbeit am Inventar
Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage ein und sagen offen, ob Handlungsbedarf besteht. In vielen Häusern ist die Antwort: weniger, als befürchtet — aber an einer Stelle mehr.
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Betroffenheit systematisch klären: AI Act Betroffenheits-Check · Strukturen aufbauen: KI-Governance
Rechtsstand: 13. August 2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung des Digital Omnibus on AI, Verordnung (EU) 2026/1744. Für die Rollenverteilung in Artikel 50 maßgeblich sind die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026.