Stand: Juni 2026. Allgemeine Geschäftsbedingungen der KIVOREX GmbH für Online-Schulungen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließliches B2B-Geschäft
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle über die Website www.kivorex.de gebuchten Online-Schulungen, Webinare und Seminare (nachfolgend einheitlich „Schulung”) der KIVOREX GmbH, Wessobrunner Weg 25, 86163 Augsburg (nachfolgend „KIVOREX”).
(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn KIVOREX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) KIVOREX bietet Online-Live-Schulungen zu festen Terminen an. Diese werden über die Videokonferenzplattform Zoom (Zoom Video Communications, Inc.) durchgeführt.
(2) Inhalt, Umfang, Dauer, Termin und Preis der jeweiligen Schulung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website.
(3) KIVOREX schuldet die fachgerechte Durchführung der Schulung, nicht einen bestimmten Lern- oder Geschäftserfolg.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung über das Buchungsformular auf der Website stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers zum Abschluss eines Schulungsvertrages dar.
(2) Mit dem Absenden der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung durch KIVOREX in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl gemäß § 4.
§ 4 Mindestteilnehmerzahl und Durchführungsvorbehalt
(1) Die Durchführung jeder Schulung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen voraus.
(2) KIVOREX teilt dem Teilnehmer spätestens 7 Kalendertage vor dem Termin mit, ob die Schulung stattfindet (Durchführungsbestätigung) oder mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt wird.
(3) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist KIVOREX berechtigt, die Schulung abzusagen. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keine Kosten; eine etwaige bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen der Absage sind ausgeschlossen, soweit § 11 (Haftung) nicht zwingend etwas anderes vorsieht.
(4) KIVOREX bemüht sich, dem Teilnehmer im Fall der Absage einen Ersatztermin anzubieten.
§ 5 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Anmeldung erfolgt ohne Sofortzahlung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Schulung. Die Rechnung wird in elektronischer Form (PDF per E-Mail) übermittelt; der Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist KIVOREX berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu berechnen.
§ 6 Stornierung und Umbuchung durch den Teilnehmer
(1) Da es sich um ein ausschließliches B2B-Geschäft handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die folgenden vertraglichen Stornoregelungen.
(2) Der Teilnehmer kann seine Anmeldung in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei KIVOREX. Es gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den Nettopreis der Schulung:
| Stornierung … | Stornogebühr |
|---|---|
| bis 7 Kalendertage vor dem Termin | kostenfrei |
| 6 bis 3 Kalendertage vor dem Termin | 50 % |
| ab 2 Kalendertagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen | 100 % |
(3) Anfallende Stornogebühren werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
(4) Der Teilnehmer kann anstelle einer Stornierung einen Ersatzteilnehmer seines Unternehmens benennen oder, sofern verfügbar, auf einen anderen Termin umbuchen. Eine Umbuchung bis 7 Kalendertage vor dem Termin ist kostenfrei.
(5) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KIVOREX kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Absage und Änderungen durch KIVOREX
(1) KIVOREX ist berechtigt, eine Schulung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (§ 4), bei Erkrankung oder Ausfall des Referenten, bei höherer Gewalt oder bei nicht von KIVOREX zu vertretenden technischen Störungen.
(2) In diesen Fällen wird KIVOREX dem Teilnehmer nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Nimmt der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahr oder kann kein Ersatztermin angeboten werden, entfällt die Zahlungspflicht; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
(3) Eine weitergehende Haftung von KIVOREX richtet sich nach § 11. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reisekosten, Arbeitszeitausfall oder sonstigen Aufwendungen des Teilnehmers.
§ 8 Technische Voraussetzungen und Zugang
(1) Die Teilnahme erfordert einen stabilen Internetzugang, ein geeignetes Endgerät sowie einen aktuellen Webbrowser bzw. den Zoom-Client. Eine Webcam und ein Mikrofon werden empfohlen.
(2) Für das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der technischen Voraussetzungen auf Seiten des Teilnehmers ist dieser selbst verantwortlich.
(3) Die Zugangsdaten zur Schulung (Zoom-Einwahllink) werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail bereitgestellt. Die Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte außerhalb des angemeldeten Unternehmens weitergegeben werden.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte an Schulungsunterlagen
(1) Alle im Rahmen der Schulung bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum von KIVOREX bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Die Unterlagen dürfen ausschließlich für interne Zwecke des angemeldeten Unternehmens genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KIVOREX unzulässig.
(3) Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen der Schulung durch den Teilnehmer sind nicht gestattet.
§ 10 Aufzeichnung durch KIVOREX
KIVOREX zeichnet die Schulungen grundsätzlich nicht auf. Sollte im Einzelfall eine Aufzeichnung vorgesehen sein, wird hierauf vor Beginn ausdrücklich hingewiesen; die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung
(1) KIVOREX haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet KIVOREX nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Störungen, Unterbrechungen oder Ausfällen der von Dritten (insbesondere Zoom) bereitgestellten Plattform, soweit KIVOREX diese nicht zu vertreten hat.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KIVOREX.
§ 12 Datenschutz
KIVOREX verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Augsburg, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.